SPD, Grüne und FDP verhandeln im November 2021 darüber, ob sie in Zukunft in einer Ampelkoalition regieren werden. Grundlage der Koalitionsverhandlungen bildet das Sondierungspapier. Dem Papier nach wollen die Parteien künftig „eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume).“
Alle Jahre wieder? Schon 2017 hatte ich Grundlegendes dazu veröffentlicht, was immer noch aktuell ist.
Die Wucht der Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz hatte nach der Rechtswende bei den Bundestagswahlen 2017 zugenommen. Die Kapitalverbände trommeln seit geraumer Zeit für eine Deregulierung im digitalen Zeitalter. Gefordert wird ein größerer gesetzlicher Spielraum für die Überschreitung der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden und die Unterschreitung der Mindestruhezeit von elf Stunden – arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz. Neue Befunde der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bestätigen, dass es mit Risiken für die Gesundheit und einer schlechteren Work-Life-Balance einhergeht, wenn die Ruhezeiten verkürzt werden. Unabhängig von den politisch-parlamentarischen Konstellationen gilt weiterhin: Hände weg vom Arbeitszeitgesetz! Hierzu mein Beitrag.
Auch unter Linken ist das Thema strittig. Eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der LINKEN will ebenfalls die Höchstgrenzen zugunsten einer „work-linfe.balance“ streichen. Ich halte im ND (29.3.2018) dagegen: Flexible Spielräume gibt es schon jetzt genug. Deshalb: Hände weg vom Arbeitszeitgesetz! Tarifvertragliche Regelungen mit einem individuellen Recht auf „kurze Vollzeit“ weisen eine Alternative zur gesetzlichen Deregulierung auf, um eine bessere Work-Life-Balance hinzubekommen und berufliche und private Lasten gleichermaßen zu bewältigen. Dies ist allerdings ein politischer Machtkonflikt, wie die zurückliegende Metall-Tarifrunde zeigt. Meine Entgegnung hier.
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